Im Rahmen der Krankenversicherung oder auch als Selbstzahler können Sie Leistungen der Behandlungspflege in Anspruch nehmen. Die Behandlungspflege dient dazu, bestehende Erkrankungen zu heilen, zu lindern oder zumindest eine Verschlimmerung zu verhindern. Sie kann sogar dazu beitragen, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, wenn die Maßnahmen rechtzeitig erfolgen.
Für die Inanspruchnahme von Behandlungspflege muss kein Pflegegrad beantragt werden. Es ist lediglich eine ärztliche Verordnung notwendig. Wir beantragen die vom Arzt verordneten Leistungen für Sie bei Ihrer Krankenkasse, damit diese die Kosten vollständig übernimmt.
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die von einem Haus- oder Facharzt verordnet und von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden.