Im Rahmen der Krankenversicherung oder auch als Selbstzahler können Sie Leistungen der Behandlungspflege in Anspruch nehmen. Die Behandlungspflege dient dazu, bestehende Erkrankungen zu heilen, zu lindern oder zumindest eine Verschlimmerung zu verhindern. Sie kann sogar dazu beitragen, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, wenn die Pflege rechtzeitig erfolgt.
Für die Inanspruchnahme von Behandlungspflege muss kein Pflegegrad beantragt werden. Es ist lediglich eine ärztliche Verordnung notwendig, um die Pflegeleistungen bei der Krankenkasse zu beantragen, damit diese die Kosten vollständig übernimmt.
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die von einem Haus- oder Facharzt verordnet werden und die von einer examinierten Pflegekraft durchgeführt werden.